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   BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94   

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https://dejure.org/1994,6876
BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94 (https://dejure.org/1994,6876)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 12 RK 3/94 (https://dejure.org/1994,6876)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 12 RK 3/94 (https://dejure.org/1994,6876)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94
    Letzteres wäre, zumal es sich bei Beitragsbescheiden um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSGE 71, 137 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9), nur unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren (SGB X) zulässig gewesen.

    Insofern gilt das in den Urteilen des Senats vom 7. November 1991 (BSGE 70, 13, 16 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; SozR 3 aaO Nr. 7) für die frühere Anhebung der Mindestgrenze zum 1. Januar 1989 Ausgeführte auch für die am 1. Januar 1993 in Kraft getretene Vorschrift.

  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94
    Letzteres wäre, zumal es sich bei Beitragsbescheiden um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSGE 71, 137 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9), nur unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren (SGB X) zulässig gewesen.

    Vorausgegangen war das Urteil des erkennenden Senats vom 15. September 1992 (BSGE 71, 137 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94
    Letzteres wäre, zumal es sich bei Beitragsbescheiden um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSGE 71, 137 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9), nur unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 des Sozialgesetzbuchs - Verwaltungsverfahren (SGB X) zulässig gewesen.
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 29/92

    Krankenversicherung - Beiträge - Satzungsregelung - Bemessung - Freiwillig

    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 12 RK 3/94
    Danach verstieß die Satzungsregelung einer Krankenkasse, die für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Selbständigen unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen eine über den Mindesteinnahmen nach § 240 Abs. 4 SGB V ursprünglicher Fassung (= heute: § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V) liegende Mindesteinnahme-Grenze vorschrieb, gegen § 240 SGB V (ebenso später für freiwillig versicherte Sozialhilfeempfänger BSGE 71, 237 [BSG 23.11.1992 - 12 RK 29/92] = SozR 3-2500 § 240 Nr. 12).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    So hat er für den Fall einer ausschließlich einen Einzelhandel betreibenden freiwillig in der GKV Versicherten nicht auf die (alleinige) Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, sondern auf deren Umfang abgestellt (BSG Urteil vom 10.3.1994 - 12 RK 3/94 - Die Beiträge 1994, 479).

    Jedoch spricht es für Hauptberuflichkeit, wenn neben dem Rentenbezug eine selbstständige Tätigkeit mehr als halbtags ausgeübt wird (BSG Urteil vom 10.3.1994 - 12 RK 3/94 - Die Beiträge 1994, 479; dem folgend Baier in Krauskopf, Gesetzliche Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 240 SGB V RdNr 40; vgl auch Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 10 RdNr 69, Stand der Einzelkommentierung I/10) .

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf

    So hat der Senat bereits zur Frage einer hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit iS von § 240 Abs. 4 S 2 SGB V für den Fall einer ausschließlich einen Einzelhandel betreibenden freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten nicht auf die (alleinige) Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, sondern auf deren Umfang abgestellt (BSG Urteil vom 10.3.1994 - 12 RK 3/94 - Die Beiträge 1994, 479; dem folgend Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Stand der Einzelkommentierung 6/2010, § 240 SGB V RdNr 40).

    Dies hatte der Senat bereits im Urteil vom 10.3.1994 dahinstehen lassen, aber ausgeführt, dass iS des § 240 Abs. 4 S 2 SGB V eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit in der Regel jedenfalls dann gegeben ist, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit mehr als halbtags ausgeübt wird (BSG Urteil vom 10.3.1994 - 12 RK 3/94 - Die Beiträge 1994, 479; dem folgend Baier in Krauskopf, aaO, § 240 SGB V RdNr 40; vgl auch Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 10 RdNr 69, Stand der Einzelkommentierung 1/10).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - L 5 KR 300/16

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - hauptberuflich selbstständig

    Vom zeitlichen Umfang her sei eine selbstständige Tätigkeit dann als hauptberuflich anzusehen, wenn sie mehr als halbtags ausgeübt werde (Hinweis auf BSGE 10.3.1994 - 12 RK 1/94 und 12 RK 3/94).
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